Notwendigkeit
Vorschriften erfordern regelmäßige Prüfungen
Als Fachhandwerker müssen Sie eine fachgerechte Verarbeitung sicherstellen.
Zudem verpflichten Sie die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen
und Betriebsmittel, Ihre Verarbeitungswerkzeuge regelmäßig überprüfen zu lassen.
Elektronische Überprüfung
- Nach § 5 der Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3 (bisher VBG4) müssen elektrische Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen geprüft werden.
- Nach der Durchführungsanweisung der BGV A3 werden für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Wiederholungsprüfungen im Abstand von 6 Monaten, bei Baustellen-Werkzeuge innerhalb von 3 Monaten, gefordert.
- Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden.
Presskraftprüfung (bei Presswerkzeugen)
- Die geforderte Presskraft ist für die Funktionalität einer Pressmaschine von großer Bedeutung.
- Bei Pressmaschinen muss deshalb die Presskraft mindestens 1-mal pro Jahr geprüft werden.
- Pressbacken und Pressschlingen sind sehr großen mechanischen Kräften ausgesetzt und unterliegen einen entsprechenden Verschleiß.
- Pressbacken und Pressschlingen müssen deshalb ebenfalls mindestens 1-mal pro Jahr geprüft werden.