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Notwendigkeit

190952_R_K_by_Paul-Georg-Meister_pixelio.deAls Fachhandwerker müssen Sie eine fachgerechte Verarbeitung sicherzustellen. Zudem verpflichten Sie die Umfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel Ihre Verarbeitungswerkzeuge regelmäßig überprüfen zu lassen.

 

 

 

Elektronische Überprüfung

  • Nach § 5 der Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3 (bisher VBG4) müssen elektrische Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen geprüft werden.
  • Nach der Durchführungsanweisung der BGV A3 werden für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Wiederholungsprüfungen im Abstand von 6 Monaten, bei Baustellen-Werkzeuge innerhalb von 3 Monaten, gefordert.
  • Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden.

 

Presskraftprüfung: (bei Presswerkzeugen)

  • Die geforderte Presskraft ist für die Funktionalität einer Pressmaschine von großer Bedeutung.
  • Bei Pressmaschinen muss deshalb die Presskraft mindestens 1-mal pro Jahr geprüft werden.
  • Pressbacken und Pressschlingen sind sehr großen mechanischen Kräften ausgesetzt und unterliegen einen entsprechenden Verschleiß.
  • Pressbacken und Pressschlingen müssen deshalb ebenfalls mindestens 1-mal pro Jahr geprüft werden.
    © Foto paul-georg meister pixelio