Als Fachhandwerker müssen Sie eine fachgerechte Verarbeitung sicherzustellen. Zudem verpflichten Sie die Umfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel Ihre Verarbeitungswerkzeuge regelmäßig überprüfen zu lassen.
Elektronische Überprüfung
- Nach § 5 der Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3 (bisher VBG4) müssen elektrische Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen geprüft werden.
- Nach der Durchführungsanweisung der BGV A3 werden für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Wiederholungsprüfungen im Abstand von 6 Monaten, bei Baustellen-Werkzeuge innerhalb von 3 Monaten, gefordert.
- Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden.
Presskraftprüfung: (bei Presswerkzeugen)
- Die geforderte Presskraft ist für die Funktionalität einer Pressmaschine von großer Bedeutung.
- Bei Pressmaschinen muss deshalb die Presskraft mindestens 1-mal pro Jahr geprüft werden.
- Pressbacken und Pressschlingen sind sehr großen mechanischen Kräften ausgesetzt und unterliegen einen entsprechenden Verschleiß.
- Pressbacken und Pressschlingen müssen deshalb ebenfalls mindestens 1-mal pro Jahr geprüft werden.
© Foto paul-georg meister pixelio



